Erbschleicher, der

[1869] Der Êrbschleicher, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Erbschleicherinn, eine Person, welche die künftige Verlassenschaft einer noch lebenden Person zu erschleichen sucht; der Erberschleicher. Daher die Erbschleicherēy, das darauf abgezielte Betragen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1869.
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