[1871] Die Êrbsünde, plur. inus. in der Gottesgelehrsamkeit der Protestanten, die angeerbte, oder angeborne Neigung zum Bösen. Die Römische Kirche setzet die Erbsünde bloß in der Beraubung der besondern übernatürlichen Gnadengaben, welche die ersten Menschen auch außer der anerschaffenen natürlichen Vollkommenheit besessen haben. Notker nennet diese Sünde anagennis Sundo, die anfängliche, ursprüngliche Sünde.