[1871] Der Êrbthürhüther, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter, so wohl des Reiches, als auch einiger ansehnlichen Reichsstände; S. Thürhüther. Erbthürhüther, oder vielmehr Erbkammerthürhüther des H. R. Reiches, sind die Herren und Grafen von Werther. Erbthürhüther in Österreich waren schon 1500 die von Wesing; nach deren Abgange sind die Herren von Schönkirchen mit diesem Erbamte beliehen worden.