[1871] Der Êrbtrúchséß, des -ssen, plur. die -ssen, ein Erbbeamter verschiedener Stifter und fürstlichen Häuser, S. Truchseß. Daher das Erbtruchsessenamt. Bey dem Kaiser und Reiche verwalten dieses Amt mit dem Erbküchenmeisteramte zugleich[1871] die Grafen von Walburg, welche dem Erztruchsessen untergeordnet sind.