[1915]Erlauern, verb. reg. act. durch Lauern erhalten, durch Lauern zu seinem Zwecke gelangen. Jemanden erlauern, ihn belauern und erhaschen. Die Gelegenheit erlauern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1915.