[1934] Erschießen, verb. irreg. act. (S. Schießen,) mit einem Geschosse oder Schießgewehre das Leben nehmen. Ein Thier erschießen. Seinen Gegner in einem Zweykampfe erschießen. Sich selbst erschießen.
Anm. So fern schießen auch sprießen bedeutet, hat man von demselben im Oberdeutschen das Neutrum erschießen, ersprießen, nützlich seyn, Nutzen, Kraft und Wirkung haben. Die Ermahnungen wollen nichts bey ihm erschießen. Wenn eine Purgierung wenig ausrichten und erschießen wurde, Roff. Mehrere Beyspiele führet Frisch an. Im Hochdeutschen ist dieses Neutrum ganz unbekannt, so wie das abgeleitete erschießlich, ersprießlich.