[1935]Erschmeicheln, verb. reg. act. durch Schmeicheley erhalten. Etwas von jemanden erschmeicheln. Eines Gunst erschmeicheln. Soll dir der Richter Lob wahrhaftig Ehre bringen,
Erschmeichle dir es nicht, du kannst es dir erzwingen,
Kästner.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1935.