Erschmeicheln

[1935] Erschmeicheln, verb. reg. act. durch Schmeicheley erhalten. Etwas von jemanden erschmeicheln. Eines Gunst erschmeicheln. Soll dir der Richter Lob wahrhaftig Ehre bringen,


Erschmeichle dir es nicht, du kannst es dir erzwingen,

Kästner.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1935.
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