[1963] Der Êrztrúchseß, des -ssen, plur. die -ssen, von 2 Erz, ein Erzbeamter des Deutschen Reiches, der bey feyerlichen Vorfällen die Stelle eines Truchsessen verwaltet, oder durch den Erbtruchseß verwalten lässet; eine Würde, welche jetzt das Churhaus Baiern bekleidet.