[20] Das Fahrrêcht, des -es, plur. die -e. 1) In einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, das Strandrecht, vielleicht weil der Schiffer alsdann auf den Grund fähret; im mittlern Lateine Varecum, im Franz. Varech, wo doch noch zu untersuchen ist, ob dieses Wort nicht vielmehr von Wrack, Brack, Schwed. Wagrek abstammet. S. 2 Brack. 2) An eben diesen Orten wird es auch zuweilen für das Bergegeld gebraucht, weil dasselbe anstatt dieses größten Theils abgeschafften Rechtes entrichtet wird.