[95] Das Fêldgut, des -es, plur. die -güter. 1) * Ein Landgut; welche Bedeutung im Oberdeutschen üblicher ist, als im Hochdeutschen. 2) Außer der Hofstätte eines Gutes gelegene Grundstücke an Äckern, Wiesen, Weinbergen u.s.f. werden zuweilen auch im Plural Feldgüter genannt.