[100] Der Fêldrichter, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, besonders auf dem Lande, ein Richter, welcher auf die Gehäge Acht hat, die Gemeindegelder einnimmt u.s.f. Im Oberdeutschen ist Feldrichter so viel als Dorfrichter, zum Unterschiede von dem Stadtrichter. Ehedem wurden die Auditeurs bey den Regimentern Feldrichter und Feldschuldheiße genannt.