Fenstergeld, das

[110] Das Fênstergêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten, eine Abgabe von den Häusern in den Städten, welche nach der Anzahl der Fenster gegeben wird; die Fenstersteuer. Im mittlern Lat. ist Fenestragium eine Abgabe für das Recht Waaren in den Fenstern feil zu haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 110.
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