[114] Fêrner, ein Wort, welches der Comparativ von fern ist, und so wohl in Gestalt eines Bey- und Nebenwortes, als auch eines Bindewortes gebraucht wird. 1) Eines Bey- und Nebenwortes,[114] die Fortsetzung oder Fortdauer eines Zustandes und einer Handlung anzudeuten, für weiter. Die ferneren Berathschlagungen. Allen fernern Fragen auszuweichen suchen. Ich empfehle mich ihrer fernern Freundschaft. Ingleichen als ein Nebenwort. Leben sie ferner glücklich, in Zukunft, so wie bisher. Er war, hieß es in diesem Briefe ferner, sein vertrauter Freund. Komm mir ferner nicht in mein Haus. Ich werde dich nicht ferner sehen, nicht mehr. Daran ist nicht ferner zu gedenken. Was willst du ferner von mir? Ich kann ohne ihn nicht ferner leben. Schiebe es nicht ferner auf. Nach der Ermordung der Vornehmsten wurde ferner keines Menschen geschonet. Dahin gehöret auch das so bekannte, und so ferner, abgekürzt u.s.f. 2) Eines fortsetzenden Bindewortes, wo es entweder zu Anfange einer Rede stehet, oder auch nach einigen Worten folget. Ferner ist zu wissen, daß u.s.f. Ferner, sage ich u.s.f. Es folgt ferner daraus. Ich habe ferner beschlossen, daß u.s.f.
Anm. Statt dieses Neben- und Bindewortes ist im Nieders. vorder, vurder, vortmeer, und im Oberd. auch füro üblich. Einige Oberdeutsche hängen demselben oft ein unnöthiges s an, ferners.
Adelung-1793: Ferner, der