[150] Das Filiāl, des -es, plur. die -e, eine Kirche, welche einer andern einverleibet ist, und von den an derselben befindlichen Geistlichen besorget wird, eine Tochterkirche, in Oberdeutschland eine Beykirche, Nebenkirche, Nachpfarre; im Gegensatze der Mutterkirche. Aus dem mittlern Lat. Filialis, nehmlich Ecclesia. Im Oberdeutschen werden auch Einnahmen und andere Anstalten, welche andern untergeordnet sind, Filiale genannt. Daher hat man in Österreich Filial-Einnehmer, solche Einnehmer in den Städten und Dörfern, welche von den Haupteinnahmen zu Wien oder in andern größern Städten abhängen.