[199] Fleischen, verb. reg. act. 1) Des Fleisches berauben, bey den Gärbern und Kürschnern, wo die Felle gefleischet werden, wenn man die daran hängenden fleischigen Theile vermittelst des Fleischeisens abstößet; bey den Gärbern auch äßen. S. Abfleischen. 2) Mit Fleisch bekleiden, doch nur in dem zusammen gesetzten einfleischen, w.S.