[219]Der Flȫßer, des -s, plur. ut nom. sing. ein Floßbedienter, welcher den Floßverwalter über, die Floßknechte aber unter sich hat. An einigen Orten werden auch diese letztern Flößer genannt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 219.