Folglich

[240] Folglich, welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1) * Als ein Bey- und Nebenwort, was in der Folge, d.i. hernach, künftig, geschiehet; doch nur im Oberdeutschen. Die folgliche Handhabung der Gesetze. Ingleichen als ein Nebenwort, für ferner, künftig, gleichfalls nur im Oberdeutschen. Der Erzherzog reiset von Wien nach Olmütz, von da nach Königgrätz, und folglich nach Prag. Die Grafschaft kam an die Grafen von Habsburg und folglich (hierauf) an das Haus Österreich, Bluntschli. 2) Als ein Bindewort, in welcher Gestalt es den Hochdeutschen am geläufigsten ist, eine Folge aus einem vorher gegangenen Satze zu bezeichnen. Die Liebe ist eine natürliche Schwachheit, die einiger Maßen nothwendig, folglich zu[240] entschuldigen ist. Dinge die der Einbildungskraft angenehm sind, und die folglich schon eine natürliche Schönheit an sich haben. Du bist ein Mensch, folglich bist du auch sterblich. Statt dieses Bindewortes sind im Oberdeutschen auch allfolglich, verfolglich, einfolglich, einfolgsam, folgsam und folgbar üblich. In den Monseeischen Glossen lautet es volglicho.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 240-241.
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