[251]Die Forstgarbe, plur. die -n, an einigen Orten, die zehente Garbe, welche dem Forstherren von denjenigen Grundstücken gegeben wird, welche ausgestocket, d.i. aus Wäldern zu Acker gemacht werden; die Stockgarbe.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 251.