[251]Das Forstgeräume, des -s, plur. ut nom. sing. ein ausgeräumter, d.i. von Holz befreyeter und zu Wiesen gemachter Platz, welchen ein Forstbedienter als ein Stück seiner Besoldung genießt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 251.