Frohnhof, der

[319] Der Frohnhof, des -es, plur. die -höfe. 1) Ein Hof, auf welchem Frohndienste haften. 2) * Ein Hof, aus welchem eine Kirche, Kloster u.s.f. gestiftet ist, Seelhof, Widumshof, Heiligenhof; doch nur noch an einigen Oberdeutschen Orten, von frohn, heilig. 3) * Ehedem wurden auch die Königshöfe, Pfalzhöfe, ingleichen Rathhäuser und Gerichtshöfe Frohnhöfe genannt; von frohn, öffentlich, obrigkeitlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 319.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: