Fünffältig

[354] Fünffältig, adj. et adv. welches wie das vorige ein vermehrendes Zahlwort ist, aber im Hochdeutschen selten mehr vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 354.
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