[355] Der Funfzêhner, (im gemeinen Leben Fufzehner,) des -s, plur. ut nom. sing. ein Ganzes von funfzehen Einheiten. Ein Funfzehner oder Funfzehen-Kreuzerstück, eine Münze, welche funfzehen Kreuzer gilt. Ingleichen ein Collegium von funfzehen Personen, desgleichen zu Straßburg ist, das Funfzehner-Amt.