[376]Der Fūßkúß, des -sses, plur. die -küsse, der Kuß des Fußes eines andern; besonders so fern derselbe eine Art der Ehrerbiethung gegen die Römischen Päpste ist. Zum Fußkusse gelassen werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 376.