[421] Das Gartenfêld, des -es, plur. die -er, in der Landwirthschaft, ein Stück Feldes, welches Gartenrecht hat, und daher nach des Eigenthümers Belieben genutzet werden kann; Gartenland, ein Jahrfeld, weil es alle Jahre bestellet wird, zum Unterschiede von dem Artfelde. S. Gartine.