[461]Die Gedächtnißrêde, plur. die -n, eine Rede, welche zum Andenken eines Verstorbenen, einige Zeit nach der Leichenrede gehalten wird. Ist es eine Predigt, so heißt sie Gedächtnißpredigt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 461.