[482]Der Gègenbefêhl, des -es, plur. die -e, der Befehl, welcher gegen einen andern Befehl gegeben wird, wodurch ein anderer Befehl aufgehoben wird. Gegenbefehl geben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 482.