[484]Der Ggenpāpst, des -es, plur. die -päpste, ein Papst, der einem andern entgegen gesetzet ist, dergleichen es in den mittlern Zeiten mehrere gegeben hat; Antipapa.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 484.