[487] Das Gêgenvermächtniß, des -sses, plur. die -sse, ein Vermächtniß, oder eine Schenkung, welche der Ehemann oder ein anderer in dessen Nahmen der Ehegattinn wegen ihres Brautschatzes und zu dessen Sicherheit thut; die Widerlage, die Gegensteuer, die Gegenlage, das Gegengeld, Antipherna, im mittlern Lateine Incontrum.