Gegenvermächtniß, das

[487] Das Gêgenvermächtniß, des -sses, plur. die -sse, ein Vermächtniß, oder eine Schenkung, welche der Ehemann oder ein anderer in dessen Nahmen der Ehegattinn wegen ihres Brautschatzes und zu dessen Sicherheit thut; die Widerlage, die Gegensteuer, die Gegenlage, das Gegengeld, Antipherna, im mittlern Lateine Incontrum.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 487.
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