[487]Die Ggenversícherung, plur. die -en. 1) Eine Versicherung, welche einer andern entgegen gesetzet ist. 2) Eine Versicherung, welche wegen und in Betrachtung einer vorher gegangenen Handlung gegeben wird; Reversales.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 487.