[489] Der Gêgner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gegnerinn, plur. die -en, eine Person, welche das Gegentheil von demjenigen will oder behauptet, was wir wollen oder behaupten, welche mit uns in einer oder der andern Sache nicht einerley Meinung ist; der Gegentheil, im gemeinen Leben Gegenmann, Gegenpart. So ist der Opponent der Gegner des Respondenten, derjenige, welcher ein Amt sucht, der Gegner dessen, der um eben dasselbe Amt anhält, derjenige, welcher mit einem andern in einem Rechtshandel verwickelt ist, des letztern Gegner. Wenn man Ursache hat, harte Ausdrücke zu vermeiden, so beleget man auch wohl einen offenbaren Feind mit dem gelindern Nahmen eines Gegners. Im Oberdeutschen hat man auch das Beywort gegnerisch. Die gegnerischen Waffen, die Waffen des Gegentheils oder Feindes.