Geneigt

[560] Geneigt, -er, -este, adj. et adv. welches eigentlich das Mittelwort des Zeitwortes neigen ist, aber doch in einigen figürlichen Bedeutungen als ein besonderes Wort gebraucht wird. 1) Fertigkeit zu Begierden, und in weiterm Verstande zu Veränderungen gewisser Art habend. Der Mensch ist von Natur zum Bösen geneigt. Zum Frieden geneigt seyn. Zum Zorne, zum Trunke, zum Spielen geneigt. Ich bin geneigt, auch euch zu Rom das Evangelium zu predigen, Röm. 1, 15. Zu Krankheiten, zu Kopfschmerzen, zu Flüssen geneigt seyn. 2) In engerer Bedeutung, Fertigkeit besitzend, des andern Glück gerne zu sehen. Einem geneigt seyn. Sich geneigt gegen jemand erzeigen. Ich erkenne deinen geneigten Willen, dein geneigtes Gemüth. Sich zu geneigtem Andenken empfehlen. Im Schwed. benaegen. Siehe Neigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 560.
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