Gerichtsstuhl, der

[589] Der Gerichtsstuhl, des -es, plur. die -stühle, der Ort, wo sich ein Gericht versammelt, und die dazu gehörigen Personen; ein Gericht, Tribunal. Ingleichen der einem Gerichte unterworfene Bezirk, dessen Gebieth. Niedersächs. Richtstool. S. Stuhl.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.
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