Gerichtsvogt, der

[590] Der Geríchtsvogt, des -es, plur. die -vögte, an einigen Orten der Vogt oder Vorgesetzte eines Gerichtes, der Richter, es sey ein großes oder kleines Gericht; Nieders. Richtevaagd. So hieß ehedem der Stadtvogt in Bremen Gerichtsvogt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 590.
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