Geschäft, das

[602] Das Geschäft, des -es, plur. die -e. 1) * Von dem Oberdeutschen Zeitworte schaffen, befehlen, ein Befehl, Wille, und die befohlne Sache; in welchem Verstande es gleichfalls nur im Oberdeutschen üblich ist. Das ist unsere gänzliche Meinung, Heißen und Geschäft, in einer Urkunde von 1498. Eines Geschäft ausrichten, Befehl. In eben dieser Mundart heißt daher ein letztwilliges Geschäft auch der letzte Wille, oder ein Testament, in welchem Verstande es schon im Schwabenspiegel vorkommt. S. Schaffen.

[602] 2) Von dem Zeitworte schaffen, machen, hervor bringen, alles was man macht oder wirket, was man zu thun, zu verrichten oder zu wirken hat, eine jede thätige Veränderung eines freyen vernünftigen Wesens; besonders solche, zu welchen man seines Amtes oder Berufes wegen verpflichtet ist. Seine Geschäfte verrichten, besorgen. Seinen Geschäften nachgehen. Viele Geschäfte haben. Mit Geschäften überhäuft seyn. Amtsgeschäfte, Berufsgeschäfte. Der Kaufmann gehet seinen Geschäften nach. Einem ein Geschäft auftragen. In wichtigen Geschäften gebraucht werden. Ein Geschäft auf sich nehmen, ausrichten. Ein Mann von Geschäften, der viele Geschäfte hat. Kleine häusliche Geschäfte. Der Glaube ist ein Geschäft des heiligen Geistes, wird von dem heil. Geiste gewirket, hervor gebracht.

Anm. Schon bey dem Ottfried bedeutet Giscesti so wohl opera als auch negotium. So fern schaffen in engerer Bedeutung creare ist, wird Geschäft im Oberdeutschen auch für Geschöpf gebraucht, in welchem Verstande schon Ottfried Giscaft sagt. S. Geschöpf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 602-603.
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