Gestängesteuer, die

[635] Die Gestängesteuer, plur. die -n, im Bergbaue, eine Steuer, welche zuweilen, wenn ein Gestänge sehr weit schiebet, zu dessen Unterhaltung von denen gegeben wird, welche mittelbarer Weise Nutzen davon haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 635.
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