[639] * Gestunden, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen veraltet ist, und nur noch zuweilen in den Rechten vorkommt, Frist, Aufschub geben. Einem die Bezahlung einer Schuld gestunden. So auch die Gestundung. S. Stunde.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 639-640.