Gesundheitspaß, der

[641] Der Gesúndheitspáß, des -sses, plur. die -pässe, ein Paß, worin versichert wird, daß eine Person oder Sache aus einem gesunden, d.i. von keiner verdächtigen Krankheit angesteckten Orte komme.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 641.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika