[656] Gewarten, verb. reg. act. et neutr. welches das ohne Noth verlängerte Zeitwort warten ist, aber nur in einigen seiner Bedeutungen vorkommt. 1) * Für abwarten, Zeit und Fleiß auf eine Sache wenden; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Sie können der Ämter auch nicht gewarten, Sir. 38, 37; wo doch andere Ausgaben abwarten haben. 2) Hoffen, für erwarten, so wohl von einem künftigen Gute, als auch von einem bevorstehenden Übel. Was soll ich mehr von dem Herren gewarten? 2 Kön. 6, 33. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur noch in der R.A. etwas zu gewarten haben. Ein Unglück, ein großes Glück, eine schwere Strafe zu gewarten haben. Er hat es überstanden, wir haben es noch zu gewarten. Wir haben keine bessern Zeiten zu gewarten. S. Warten und Erwarten.