[670]Der Gewissensfall, des -es, plur. die -fälle, ein Fall, welcher das Gewissen, d.i. das Urtheil über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit einer Handlung betrifft; der Gewissenspunct.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 670.