Großjährig

[816] Großjährig, adj. et adv. dasjenige Alter habend, welches nach den Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters und Vormundes erfordert wird; volljährig, mündig, im Gegensatze des minderjährig. So auch die Großjährigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 816.
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