[820]Der Grottīer, des -s, plur. die -e, in großen Lust- und Prachtgärten, ein Aufseher über die Grotten und die darin befindlichen Wasserkünste, und dann in weiterer Bedeutung auch wohl ein jeder, der die Aufsicht über eine Wasserkunst führet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 820.