[835] Grundlos, -er, -este, adj. et adv. keinen Grund, oder doch keinen bekannten Grund habend. 1) Eigentlich; ohne Comparation. Das Wasser ist hier grundlos, der Grund ist mit keinem bekannten Werkzeuge zu erforschen. Das grundlose Meer. Ein grundloser Weg, ein sehr morastiger, sumpfiger Weg, wo nicht leicht fester Grund zu finden ist. 2) Figürlich. (a) Die grundlose Barmherzigkeit Gottes, in der biblischen Schreibart, für unergründlich, unendlich. (b) Des Grundes, d.i. des Beweises, ingleichen der Übereinstimmung mit der Sache selbst beraubt. Ein grundloses Vorgeben. Ein grundloser Beweis. Stryker nennt schon die Hölle gruntlose Helle.