[836] Der Grundstein, des -es, plur. die -e. 1) Derjenige Stein, welcher den Grund eines andern Dinges ausmacht, worauf dasselbe ruhet, und von ihm seine Festigkeit erhält. In diesem Verstande wird das unterste und größte Glied des Fußgesimses eines Säulenstuhles, welches auch die Platte heißt, von einigen der Grundstein genannt. 2) Der erste Stein, welcher in den Grund eines Gebäudes geleget wird, welches gemeiniglich mit besondern Feyerlichkeiten geschiehet. Den Grundstein legen. 3) Im Bergbaue wird eine grobe sandige Steinart, welche mit vielem Quarze durchmenget ist, Grundstein genannt, vermuthlich, weil sie andern Steinarten gleichsam zum Grunde dienet.