[838] Der Grundzins, des -es, plur. von mehrern Summen, die -en, derjenige Zins, welchen der Besitzer eines Grundstückes zur Anerkennung des Grundrechtes oder Dominii directi an den Eigenthumsherren entrichtet; im Nieders. Grundheuer, Stedegeld, im Oberd. Allmende-Zins, Bodenzins, im mittlern Lat. Solarium. In weiterer Bedeutung zuweilen auch wohl ein jeder Zins, welcher für den Nießbrauch eines Grundstückes entrichtet wird.