[845] Die Gülte, plur. die -n, ein nur noch im gemeinen Leben einiger Gegenden übliches Wort, ein jährliches und gewisses Einkommen, besonders von Grundstücken zu bezeichnen. Die Geldgülte, wenn dasselbe in barem Gelde bestehet, zum Unterschiede von der Fruchtgülte. In engerer Bedeutung, ein Zins, welchen ein Besitzer dem Grundherren für den Nießbrauch des ihm übertragenen Grundstückes zu entrichten verbunden ist. S. Zins.
[845] Anm. Im Nieders. Gulde, im mittlern Lat. Gulta und Gildum. S. Gelten und Gilde. Ehedem bedeutete es auch so wohl die Bezahlung, als auch die Schuld, S. Schuld.