[862] Der Gutshêrr, des -en, plur. die -en. 1) Der Herr, oder Eigenthumsherr eines Landgutes. 2) In dem Salzwerke zu Halle sind Gutsherren diejenigen, welche an dem Gute, d.i. der Sohle, Antheil haben; zum Unterschiede von den Pfännern, welche ein Koth haben, und die Sohle versieden.