Gutsherr, der

[862] Der Gutshêrr, des -en, plur. die -en. 1) Der Herr, oder Eigenthumsherr eines Landgutes. 2) In dem Salzwerke zu Halle sind Gutsherren diejenigen, welche an dem Gute, d.i. der Sohle, Antheil haben; zum Unterschiede von den Pfännern, welche ein Koth haben, und die Sohle versieden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 862.
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