[912] Der Halbbauer, des -s, plur. die -n, 1) In einigen Gegenden, ein Bauer, der nur halb so viel Acker hat, als zu einem vollständigen Bauergute erfordert wird, im Gegensatze eines Dollbauers. 2) In einigen Gegenden, ein Pachter, der ein Landgut oder Grundstuck um die Hälfte bauet, d.i. die Hälfte des Ertrages dem Eigenthümer anstatt des Pachtes entrichtet; Colonus partiarius. Er wird auch Halbmann, im Plural Halbmänner oder Halbleute, und ein solcher Vertrag die Halbbauerey genannt. S Halbpacht.