[952] Der Handgraf, des -en, plur. die -en, ein in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort, welches einen Vorgesetzten in Handelssachen zu bezeichnen, und aus Handelsgraf zusammen gezogen zu seyn scheinet. So befindet sich in Wien ein kaiserlich-königliches Handgrafenamt, welchem ein adeliger Handgraf vorgesetzet ist, und welches die Zölle oder Aufschläge von den Waaren einzunehmen hat. In Spangenb. Adelssp. ist Handgraf so viel als Ober-Marktmeister. S. Hansgraf.