Handlehen, das

[954] Das Handlêhen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden. 1) Ein Erblehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht vererbet werden kann. 2) Ein Lehen, welches man unmittelbar von dem Lehensherren selbst erhalten hat; im Gegensatze eines Afterlehens.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 954.
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