[1015] 1. Das Hauptlehen, des -s, plur. ut nom. sing. das vornehmste oder wichtigste Lehen unter mehrern. Ingleichen ein Lehen, von welchem andere Lehen abhangen. So wird im Bergbaue die vornehmste Fundgrube auf einem Zuge das Hauptlehen genannt; im Gegensatze der Bey- oder Nebenlehen.
Adelung-1793: Hauptlehen (2), die